Der Bauherr stellt in der Regel den Grund und Boden, auf dem sein Bauwerk errichtet wird. Daher trägt er zwangsläufig das Baugrundrisiko. Wenn sich während der Bauarbeiten zusätzliche Probleme durch Hindernisse, mangelnde Tragfähigkeit, Schadstoffe oder Grundwasser ergeben, muss er die Kosten dafür tragen. Eine Risikominderung ist daher nur durch eine ausreichende Erkundung des Baugrunds möglich.

Die Beurteilung des Baugrunds gehört bereits zum Entwurf eines Bauwerks. Daher sollte der Architekt den Bauherren auf die Notwendigkeit einer Erkundung hinweisen und ihn hinsichtlich des Untersuchungsumfangs beraten, denn andernfalls haftet er bei einer Verwirklichung des Baugrundrisikos für die oft hohen Folgekosten. Während die Qualität anderer Baustoffe bei der Produktion beeinflusst und kontrolliert werden kann, muss man den Boden nehmen wie er ist. Man kann ihn zwar verbessern, aber auch dazu muss man ihn erst kennen.

Lassen Sie den Boden frühzeitig und ausreichend erkunden. Aus den Ergebnissen kann ein erfahrener Baugrundgutachter auch ein möglichst wirtschaftliches Gründungsverfahren ermitteln, so dass sich der Aufwand doppelt lohnt. Und falls Sie bereits einen Bauschaden zu beklagen haben, helfen wir Ihnen, die Schadensursache im wahrsten Sinne des Wortes zu ergründen.

Unser Fachmann:
Dipl.-Geol. Hans-Peter Wefers