In alten Bergbaugebieten brechen immer wieder unterirdische Hohlräume ein. Die Folgen sind gesperrte Straßen, beschädigte Häuser und Löcher im Erdboden. Der Einbruch eines alten Stollens kann unverhofft zum Totalverlust der darüber errichteten Gebäude führen und sogar Menschen gefährden. Wer würde ein solches Grundstück kaufen, bebauen oder als Sicherheit für einen Kredit akzeptieren?

Und oft ist der Urheber nicht bekannt oder der Hohlraum ist so alt, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Schadensersatzpflicht nicht greift. Dann wird guter Rat teuer. Daher empfehlen wir Bauherren, Architekten, Investoren, Kreditgebern und Rechtsberatern, sich in alten Bergbaugebieten rechtzeitig mit dieser Frage zu befassen.

Die Auswertung amtlicher Grubenbilder durch einen Fachgutachter ist ein erster Schritt. Manchmal sind darüber hinaus auch noch Untersuchungen vor Ort sinnvoll, um genauere Informationen zu erhalten oder um den Untergrund zu sichern.

Unser Fachmann:
Bergvermesser Dipl.-Ing. Alfred Dodot